Seit dem 09.01.2018 ist die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft.
Nach der neuesten Novellierung sind die Hygieneanforderungen beim Betrieb von Trinkwasseranlagen verschärft worden, um sicherzustellen dass von diesen Anlagen keine Gefahren für Leben und Gesundheit ausgehen.
Die neue Trinkwasserverordnung richtet sich an alle Betreiber, Unternehmer und Inhaber, welche eine Trinkwasseranlage auf Ihrem Grundstück oder in einem Gebäude installiert haben und das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgeben, sowie an die Vertragspartner des Wasserversorgungsunternehmens.
Die verschärften Anforderungen beziehen sich insbesondere auf die Definition von Grenzwerten bei Metallen wie Blei, Kupfer und Nickel, als auch auf die Reduzierung des Grenzwertes für Chrom im Trinkwasser. Darüber hinaus dürfen Aufträge an das Labor nur noch direkt über den Wasserversorger erfolgen. Die Nutzung bleihaltiger Trinkwasserleitungen ist grundsätzlich verboten.
Um diesen Anforderungen zu entsprechen, müssen die Betreiber von Trinkwasseranlagen vielen Maßnahmen im Rahmen Ihrer Betreiberverantwortung nachkommen, um gesetzeskonform zu agieren. So ist die Kenntnis, ob es sich um eine Großanlage handelt und genügend Probeentnahmestellen vorhanden sind ebenso wichtig, wie die regelmäßige Veranlassung von Inspektionen, Sachverständigenprüfungen sowie Gefährdungsanalysen und die Erstellung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von Instandsetzungsmaßnahmen.
EBCsoft hat mit dem „Hygienehandbuch“ und der „Vitriapp Hygiene“ Werkzeuge entwickelt, mit denen die Betreiber einerseits einen Leitfaden bekommen, um alle Aktivitäten zu planen, zu steuern, zu dokumentieren und andererseits als Ergänzung eine mobile Anwendung zur Erfassung der Trinkwasseranlagen mit all seinen Komponenten. Somit werden die Anwender in die Lage versetzt, schnell, sicher und gesetzeskonform die Hygieneanforderungen zu erfüllen.
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